309 Chemin du Chassezac – 07460 Berrias-et-Casteljau

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Kontakt & Reservierung

Vielen Dank für das Ausfüllen dieses Formulares.
Dies ist keine definitive Reservierung, sondern eine Anfrage. Die Reservierung tritt in Kraft nachdem Sie unsere Bestätigung per Email bekommen haben und nach Erhalt Ihrer Anzahlung.
Indem Sie dieses Formular ausfüllen akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Bedingungen .

Allgemeine Bedingungen - Betriebsordnung
Betriebsordnung
Bedingungen für die Aufnahme und für den Aufenthalt
Es ist nur gestattet sich auf einem Campingplatz aufzuhalten oder einzurichten, wenn Sie die Erlaubnis des Geschäftsführers oder seines Vertreters haben. Dieser ist verpflichtet auf gutes Benehmen, Ordnung und das Respektieren der vorliegenden Betriebsordnung zu achten.
Die Tatsache sich auf einem Campingplatz aufzuhalten bedeutet das Aktzeptieren der vorliegenden Betriebsordnung und die Verpflichtung sich daran zu halten. Niemand kann dort seinen Wohnsitz wählen.

Reservierung und Bezahlung

Zeltplatz: eine Abschlagszahlung von 30% des Gesamtbetrages des Aufenthaltes ist bei der Reservierung zu zahlen. Die Restsumme des Aufenthaltes ist am Tag am Tag der Anreise zu zahlen.
Der Zeltplatz ist ab 14 Uhr am Tag der Ankunft verfügbar, und sollte um 11 Uhr am Tag der Abfahrt verlassen werden.
Vermietung Mobilhome: eine Abschlagszahlung von 30% des Gesamtbetrages des Aufenthaltes ist bei der Reservierung zu zahlen. Die Restsumme des Aufenthaltes ist bis spätestens 1 Monat vor Ankunft zu zahlen.
Bei der Ankunft bekommen Sie eine Inventarliste. Als Mieter sind Sie verpflichtet zu überprüfen ob alle aufgeführten Gegenstände vorhanden sind. Falls etwas zu beanstanden ist oder nicht übereinstimmt ist dies am selben Tag zu melden.
Der Mobilhome ist am Ankunftstag ab 17 Uhr verfügbar und sollte um 10 Uhr am Tag der Abfahrt verlassen werden.
Die Endreinigung ist von den Mietern zu machen. Wir können jedoch auf Anfrage die Endreinigung für einen Aufpreis von 45€ bis 60€ ausführen.
Annullierung

Die Anzahlung wird Ihnen zurückgezahlt (außer Bearbeitungsgebühren 8€) wenn uns ein Annullierungsbrief bis zu 45 Tage vor dem Ankunftsdatum vorliegt. Ist diese Frist abgelaufen, wird keine Erstattung erfolgen.
Eine Reservierung wird nur nach Erhalt einer schriftlichen Reservierungsbestätigung und dem Empfang der Abschlagszahlung wirksam.
Versicherungen: es obliegt dem Camper sich zu versichern. Der Campingplatzbesitzer lehnt alle Verantwortlichkeit im Falle eines Diebstahles, Brands etc. ab und alle Vorfälle die unter die Haftpflicht des Campers fallen.

Polizeiformalitäten
Minderjährige ohne Begleitung der Eltern haben nur eine Aufenthaltsberechtigung wenn sie eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorweisen können.
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, im Rahmen des Gesetztes « Einreisebestimmungen und Aufenthalt von Ausländern und Asylberechtigten Artikel R. 611-35 « , sich von Klienten ausländischer Nationalität im Moment der Ankunft ein polizeiliches Formular ausfüllen und unterschreiben zu lassen.
Darin werden erwähnt : Name und Vorname, Geburtsdatum und Ort, Nationalität,Wohnsitz, Kinder unter 15 Jahren können auf dem Formular der Eltern mit aufgeführt werden.

Einrichtung
Die Unterbringung, Installierung und Einrichtung mit dem entsprechenden Material unter freiem Himmel soll an der vom Geschäftsführer oder deren Vertreter angegeben Stelle erfolgen.

Aufnahmebüro
Es ist geöffnet von 8h000 bis 12h00 und von 15h00 bis 19h00. Sie finden im Aufnahmebüro alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über Versorgungsmöglichkeiten, die sportlichen Einrichtungen, den Reichtum an touristischen Darbietungen in der Umgebung, unterschiedliche Adressen und Tips die Ihren Aufenthalt bereichern können.Ein Systhem für Reklamationen und Beschwerden steht Ihnen vor Ort zur Verfügung.

Aushang
Die Betriebsordnung ist am Eingang des Campinplatzes und im Aufnahmebüro ausgehängt und wird jedem Kunden ausgehändigt der nach ihr fragt. Für die Campinglätze die bewertet sind, sind die Kategorien der Bewertung mit dem Vermerk Tourismus oder Freizeit und der Anzahl der Stellplätze Tourismus und Freizeit im Aufnahmebüro ausgehängt

Abfahrtsmodalitäten
Die Kunden sollten das Aufnahmebüro am Abend vor der Abreise über ihre Abfahrt informieren. Die Kunden die vor der Öffnung des Aufnahmebüros abfahren möchten werden gebeten die Bezahlung ihres Aufenthaltes am Vorabend zu tätigen.

Lärm und Stille
Die Kunden werden gebeten jeglichen Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Die sonoren Geräte sollen dementsprechend eingestellt sein. Das Schliessen von Türen und Kisten sollte ebenso diskret sein.Hunde und andere Tiere sind an der Leine zu führen und dürfen nicht frei auf dem Campingplatz herumlaufen, eingesperrt werden oder alleine ohne den Besitzer der die Haftpflicht und die Verantwortung hat auf dem Campingplatz gelassen werden. Das Impfbuch ist bei der Ankunft im Büro vorzuzeigen. Der Geschäftsführer gewährleistet die Ruhe seiner Kunden indem er Zeiten festlegt wo absolute Stille herrscht, und zwar zwischen 22h00 und 8h00.

Besucher
Nachdem sie die Erlaubnis vom Geschäftsführer oder seines Vertreters bekommen haben können sich Besucher unter der Verantwortung des Kunden auf dem Campingplatz aufhalten. Der Kunde kann einen oder mehrere Besucher am Aufnahmebüro empfangen. Die Dienstleistungen und Einrichtungen des Campingplatzes sind für die Besucher zugänglich, jedoch kann die Benutzung Gebührenpflichtig sein. Die Tarife sind am Empfang und im Aufnahmebüro ausgehängt. Die Autos der Besucher sind auf dem Campingplatz verboten.

Verkehr und Parkplätze der Fahrzeuge
Innerhalb des Campingplatzes dürfen die Fahrzeuge mit einer beschränkten Geschwindigkeit von 10 km fahren. Der Verkehr ist von 8 Uhr bis 22 Uhr gestattet. Es können nur Fahrzeuge auf dem Campingplatz zirkulieren, die zu den sich dort aufhaltenden Campern gehören. Das Parken ist strikt auf den besetzten Stellplätzen verboten, außer der Platz wurde zum Parken vorgesehen.Das Parken darf weder den Verkehr, noch das Installieren neu Ankommender behindern.

Campingplatzvorschriften
Jeder ist verpflichtet sich von Handlungen fern zu halten, die der Sauberkeit, der Hygiene und dem Ansehen des Campingplatzes, seiner Installationen und seiner sanitären Anlagen schaden könnte. Es ist verboten Abwässer auf den Boden oder in die Rinnsteine zu gießen. Die Camper sind angehalten die Abwässer in den für diese Zwecke vorgesehenden Einrichtungen zu entleeren. Der Hausmüll, Abfälle jeder Natur, Papier müssen in die Mülleimer geworfen werden. Das Waschen der Wäsche ist ausserhalb der für diesen Zweck vorgesehenen Becken strikt verboten. Die Wäsche wird gegebenenfalls auf einem gemeinsamen Wäschetrockner getrocknet. Es ist jedoch toleriert die Wäsche bis zu 10 Std. in der Nähe des Stellplatzes aufzuhängen, unter der Bedingung dass es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. An den Bäumen sollte keine Wäsche aufgehangen werden. Die Pflanzungen und Blumendekorationen sollten geachtet werden. Es ist verboten Nägel in die Bäume zu schlagen, Zweige zu schneiden oder abzubrechen, Pflanzungen zu tätigen. Es ist nicht erlaubt die Grenzen eines Platzes zu verändern oder im Boden zu graben. Jegliche Reperatur von Schäden an der Vegetation, den Zäunen, am Campingplatz und den Einrichtungen des Campingplatzes geht zu Lasten dessen der sie beschädigt hat.
Die Campingstelle die während des Aufenthaltes benutzt worden ist sollte in dem Zustand erhalten werden, in dem ihn der Camper bei seinem Einzug vorgefunden hat.

Sicherheit
a) Brand
offene Feuer (Holz, Kohle etc.) sind streng verboten. Die Campingkocher sollten in einem guten Zustand sein, funktionieren und nicht unter gefährlichen Bedingungen benutzt werden. Im Falle eines Brandes muss sofort die Campingleitung benachrichtigt werden. Die Löschgeräte sind bei Notwendigkeit zu benutzen. Ein Erste Hilfe Koffer befindet sich im Aufnahmebüro.
b) Diebstahl
Die Campingplatzleitung ist für die im Aufnahmebüro abgestellten Gegenstände verantwortlich und hat die allgemeine Verpflichtung der Überwachung und Aufsicht des Campingplatzes. Der Camper hat die Verantwortung für seine eigene Einrichtung und soll den Campingplatzbesitzer auf die Anwesenheit jeglicher verdächtiger Personen hinweisen. Die Camper werden angehalten wie gewohnt ihr eigenes Material im Auge zu behalten.

Spiele
Es dürfen keine gewaltsamen oder störenden Spiele in der Nähe von Stellplätzen gespielt werden. Der Sitzungssaal kann für laute und unruhige Spiele nicht genutzt werden. Die Kinder müssen unter der Aufsicht ihrer Eltern sein.
Abstellmöglichkeiten
Nicht benutztes Material kann nur nach Vereinbarung mit der Campingplatzleitung zurückgelassen und an der angezeigten Stelle untergestellt werden. Diese Leistung kann gebührenpflichtig sein.

Verstoß gegen die Campingplatzregeln

Falls ein Kunde den Aufenthalt anderer Kunden stören sollte oder die aktuellen Campingplatzregeln nicht einhalten würde,kann die/der Geschäftsführer/in oder deren Stellvertreter/in den Kunden mündlich oder schriftlich ermahnen, sofern er/sie es für notwendig erachtet., Im Falle eines Schwerwiegenden oder wiederholten Verstosses gegen die Campingplatzregeln und nach Ermahnung durch den/die Geschäftführer/in kann diese/r den Vertrag kündigen. Im Falle einer Straftat kann der/die Geschäftsführer/in die Polizei einschalten.

3 + 15 =